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MANAGEMENT

WRAP Zertifizierung

LYNKA Re-certified WRAP manufacturer

We are pleased to announce that on May 4, 2018, Lynka was re-certified with a Gold Certificate of Compliance by WRAP, the Worldwide Responsible Accredited Production's Certification Board.
One of the leading distributors of promotional apparel and sportswear in Europe, LYNKA is one of the very few WRAP certified apparel facilities in Europe, and the only one in its industry in Poland.
The WRAP Board congratulated Lynka for its commitment and leadership in socially responsible global manufacturing practices.


WRAP'S 12 Grundsätze

 

Die WRAP-Prinzipien basieren auf allgemein anerkannten internationalen Arbeitsplatzstandards, lokalen Gesetzen und Arbeitsplatzbestimmungen und enthalten den Geist oder die Sprache einschlägiger Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Grundsätze umfassen Personalmanagement, Gesundheit und Sicherheit, Umweltpraktiken und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, einschließlich Ein- und Ausfuhr- und Zollvorschriften sowie Sicherheitsstandards.

Das Ziel des WRAP-Zertifizierungsprogramms ist es, die Einhaltung dieser Standards unabhängig zu überwachen und zu zertifizieren, um sicherzustellen, dass genähte Produkte unter rechtmäßigen, humanen und ethischen Bedingungen hergestellt werden. Die teilnehmenden Einrichtungen verpflichten sich freiwillig, dafür zu sorgen, dass ihre Herstellungspraktiken diese Standards erfüllen, und verpflichten sich ferner, ihrerseits die Erwartung zu übertragen, dass ihre Auftragnehmer und Lieferanten diese Standards ebenfalls einhalten.

  1. Einhaltung der Gesetze und Arbeitsplatzbestimmungen

Die Einrichtungen erfüllen die Gesetze und Vorschriften an allen Standorten, an denen sie geschäftlich tätig sind.

Alle Einrichtungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und Standards ihrer Branche gemäß den lokalen und nationalen Gesetzen der Gerichtsbarkeiten, in denen die Einrichtungen tätig sind, sowie allen anwendbaren internationalen Gesetzen. Dies umfasst alle Arbeits- und Beschäftigungsgesetze dieser Rechtsordnungen sowie Gesetze, die die Geschäftsabläufe im Allgemeinen regeln, einschließlich Regeln und Normen für Ethik, die sich mit Korruption und Transparenz befassen, sowie alle relevanten Umweltgesetze.

  1. Verbot von Zwangsarbeit

Einrichtungen dürfen keine unfreiwilligen, erzwungenen oder gehandelten Arbeitskräfte verwenden.

Die Einrichtungen werden die Beschäftigung ausschließlich auf freiwilliger Basis beibehalten. Die Einrichtungen werden keine Zwangsarbeit, Gefängnisarbeit, Haftarbeit, Fronarbeit oder Menschenhandel in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass alle Arbeitnehmer, die sie beschäftigen, unter Arbeitsverträgen stehen, die alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang erfüllen und keine Zwangsmaßnahmen (einschließlich erheblicher Geldbußen oder Verlust von Wohnsitzpapieren von Arbeitnehmern, die eine Arbeitsstelle verlassen oder die Fähigkeit eines Arbeitnehmers beschränken, freiwillig seine Beschäftigung beenden). Außerdem werden bei der Einstellung von Arbeitnehmern durch einen Arbeitsvermittler oder eine Agentur die Einrichtungen sicherstellen, dass die Pässe der Arbeitnehmer nicht einbehalten werden, alle schriftlichen Verträge in der Muttersprache der Arbeitnehmer und die Rekrutierungsgebühren nicht von den Arbeitnehmern selbst getragen werden.

  1. Verbot von Kinderarbeit

Die Einrichtungen werden keine Arbeitnehmer einstellen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Beschäftigung, je nachdem, welches höher liegt, oder für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung die Schulpflicht beeinträchtigt.

Einrichtungen sorgen dafür, dass sie keine Kinderarbeit beschäftigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die international anerkannten schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Einrichtungen dürfen keine Personen beschäftigen, die jünger als das Gesetz der Gerichtsbarkeit sind und in jedem Fall nicht unter dem Alter von 14 Jahren, auch wenn dies nach den örtlichen Gesetzen zulässig ist. Darüber hinaus werden die Einrichtungen die lokalen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die obligatorische Schulpflicht einhalten. Wenn eine Einrichtung, sofern dies nach dem örtlichen Recht zulässig ist, junge Arbeitnehmer (definiert als Arbeitnehmer, deren Alter zwischen dem Mindestalter der Beschäftigung und 18 Jahren liegt) anwendet, wird die Einrichtung auch sicherstellen, dass die geltenden gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich Art und Umfang der Arbeit die von solchen jungen Arbeitnehmern durchgeführt werden, sowie alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, einschließlich der Sicherstellung, dass solche jungen Arbeitnehmer keine gefährlichen Arbeiten ausführen (z. B. chemische Handhabung oder den Betrieb von schweren Maschinen) eingehalten werden.

  1. Verbot von Belästigung oder Missbrauch

Die Einrichtungen bieten ein Arbeitsumfeld frei von Belästigung oder Missbrauch durch Aufsichtsbeamte oder Mitarbeiter und sind frei von körperlicher Bestrafung in jeglicher Form.

Einrichtungen sorgen für einen Arbeitsplatz, der die Rechte und die Würde eines Arbeitnehmers respektiert. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass keine körperliche Bestrafung oder physischer Zwang verwendet wird. Einrichtungen werden keine sexuellen Belästigungen, unanständige oder drohende Gesten, missbräuchlichen Ton oder Sprache oder andere unerwünschte körperliche oder verbale Kontakte wie Mobbing ausüben oder tolerieren. Insbesondere werden die Einrichtungen eine angemessene Ausbildung auf allen Ebenen - einschließlich des Managements, der Aufsichtsbehörden und der Arbeitnehmer - gewährleisten, um einen Arbeitsplatz ohne Belästigung oder Missbrauch zu sichern.

  1. Entgelt und Leistungen

Die Einrichtungen zahlen mindestens die nach den örtlichen Gesetzen geforderte Mindestgesamtvergütung, einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Löhne, Zulagen und Leistungen.

Die Einrichtungen gewährleisten eine angemessene Entschädigung für ihre Mitarbeiter für die gesamte geleistete Arbeit, indem sie alle Löhne und Leistungen, die in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der sie sich befinden, rechtzeitig vergüten. Dies beinhaltet etwaige Prämien für Überstunden oder während der Ferien geleistete Arbeit sowie sonstige Vergütungen oder Leistungen, einschließlich gesetzlicher Pflichtversicherungen.

  1. Arbeitszeiten

Die Stunden, die jeden Tag gearbeitet wurden, und die geleisteten Tage pro Woche sollten die Grenzen des Landesgesetzes nicht überschreiten. Die Einrichtungen werden in jedem Sieben-Tage-Zeitraum mindestens einen freien Tag zur Verfügung stellen, sofern dies nicht erforderlich ist, um dringende geschäftliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Einrichtungen sind nach den örtlichen Gesetzen verpflichtet, die Grenzwerte für die reguläre Arbeitszeit einzuhalten sowie Beschränkungen für Überstunden zu setzen. Die langfristige Teilnahme am WRAP-Zertifizierungsprogramm ist abhängig von der Einhaltung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen. WRAP erkennt an, dass dies eine besonders herausfordernde Anforderung sein kann, insbesondere wenn lokale Durchsetzungsnormen und -gebräuche berücksichtigt werden. In Anbetracht dieser Tatsache wird WRAP die schrittweise Erreichung der lokalen Arbeitszeitregelungen in vollem Umfang ermöglichen, sofern eine bestimmte Einrichtung die folgenden Bedingungen erfüllt: vollständig transparent über ihre Arbeitszeit; gewährleistet, dass diese Arbeitsstunden freiwillig unter Bedingungen durchgeführt werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen; kompensiert alle Mitarbeiter entsprechend WRAP Prinzip 5; und zeigt Verbesserungen bei der Erfüllung der Arbeitszeit Anforderungen von einem Audit zum nächsten.

  1. Verbot von Diskriminierung

Die Einrichtungen beschäftigen, zahlen, fördern und entlassen Arbeitnehmer aufgrund ihrer Fähigkeit, die Arbeit zu erledigen, und nicht aufgrund persönlicher Merkmale oder Überzeugungen.

Die Einrichtungen gewährleisten, dass alle Arbeitsbedingungen auf der Fähigkeit eines Einzelnen basieren, die Arbeit zu erledigen, und nicht auf der Grundlage von persönlichen Eigenschaften oder Überzeugungen. Die Einrichtungen stellen sicher, dass jede Beschäftigungsentscheidung, die die Einstellung, die Entlassung, die Zuweisung von Arbeit, die Zahlung oder die Förderung umfasst, ohne Diskriminierung der Arbeitnehmer aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der nationalen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder einer Behinderung oder ähnlichen Faktoren (Schwangerschaft, politische Meinung oder Zugehörigkeit, sozialer Status usw.) beruht.

  1. Gesundheit und Sicherheit

Einrichtungen sorgen für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Wo Wohnraum für Arbeiter zur Verfügung gestellt wird, bieten Einrichtungen sicheren und gesunden Wohnraum.

Einrichtungen bieten einen sicheren, sauberen, gesunden und produktiven Arbeitsplatz für ihre Mitarbeiter. Einrichtungen müssen vorrangig die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer priorisieren und proaktiv auftretende Sicherheitsprobleme berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser (kostenlos für die Arbeiter), angemessene medizinische Ressourcen, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen, gut beleuchtete und komfortable Arbeitsplätze, saubere Toiletten. Außerdem müssen die Einrichtungen alle ihre Arbeitnehmer in angemessener Weise darin unterweisen, wie sie ihre Arbeit sicher ausführen können.

  1. Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Die Einrichtungen erkennen und respektieren das Recht der Arbeitnehmer, ihr rechtmäßiges Recht auf freie Vereinigung und Tarifverhandlungen auszuüben.

Einrichtungen werden die Freiheit jedes einzelnen Mitarbeiters respektieren, eigenständig zu entscheiden, ob er/sie einer Arbeitnehmervereinigung beitreten möchte oder nicht. Einrichtungen können Arbeitnehmer nicht diskriminieren, je nachdem, ob sie sich für eine Arbeiterbündnis entscheiden oder nicht. Sowohl die Einrichtung als auch die Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass sie sich in Übereinstimmung mit allen diesbezüglichen einschlägigen Gesetzen verhalten. Die Einrichtungen sorgen dafür, dass wirksame Mechanismen zur Beseitigung von Missständen am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

  1. Umwelt

Die Einrichtungen entsprechen den für ihren Betrieb geltenden Umweltvorschriften, -regelungen und -standards und berücksichtigen umweltbewusste Praktiken an allen Standorten, an denen sie tätig sind.

Die Einrichtungen werden die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlich vorgeschriebenen Umweltstandards sicherstellen und sich verpflichten, die Umwelt zu schützen, indem sie ihre Umweltpraktiken aktiv überwachen. Insbesondere sorgen Einrichtungen für eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung einschließlich der Überwachung der Entsorgung von Abfallstoffen - ob fest, flüssig oder gasförmig -, um sicherzustellen, dass die Entsorgung sicher und in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gesetzen erfolgt.

  1. Zollabwicklung

Die Einrichtungen werden die geltenden Zollgesetze einhalten und insbesondere Programme zur Einhaltung des Zollrechts in Bezug auf den illegalen Umschlag von Fertigprodukten einrichten und aufrechterhalten.

Die Einrichtungen sorgen dafür, dass alle Waren in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen genau markiert oder etikettiert werden. Darüber hinaus führen die Einrichtungen Unterlagen für alle Materialien und Aufträge sowie detaillierte Produktionsunterlagen.

  1. Sicherheit

Die Einrichtungen werden die Sicherheitsvorkehrungen für die Einrichtung aufrechterhalten, um die Einführung nicht offenkundiger Fracht in ausgehende Sendungen (d. H. Drogen, Explosivstoffe, Biohazards und andere Schmuggelware) zu verhindern.

Die Einrichtungen sorgen dafür, dass angemessene Kontrollen durchgeführt werden, um die Einführung einer nicht offenkundigen Ladung zu verhindern. In diesem Zusammenhang erkennt WRAP die C-TPAT-Richtlinien der Vereinigten Staaten für Zoll- und Grenzschutz (CBP) für ausländische Hersteller als Best-Practice-Programm an und hat diese Richtlinien nach diesem Prinzip übernommen.

 

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