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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 BESTELLUNGEN

1.1. Bestellungen werden nur in schriftlicher Form auf den dafür vorgesehenen LYNKA -Bestellformularen entgegengenommen. Diese beinhalten folgende Angaben: Euro-Steuernummer, vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummern, Namen der Ansprechpartner für den Auftraggeber und den Firmenstempel mit einer leserlichen Unterschrift der Person, welche die Bestellung aufgibt. Mit der Unterzeichnung (Unterschrift) des Bestellformulars oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird LYNKA das Recht erteilt, die Rechnung einschl. Mehrwertsteuerangabe auch ohne die Unterschrift des Auftraggebers auszustellen. 

1.2. Die auftraggebende Person muss berechtigt sein, ihre Firma offiziell zu vertreten. Falls der Name dieser o.g. Person nicht in den unter Punkt 1.3. angegebenen Dokumenten vermerkt ist, so muss eine gesonderte Vollmacht seitens des Auftraggebers vorgelegt werden, welche die Unterschrift einer zur Vertretung der Firma berechtigten  Person trägt. 

1.3. Bei der erstmaligen Aufgabe einer Bestellung bei LYNKA ist der Auftraggeber verpflichtet, ein dem aktuellen Stand entsprechend ausgefülltes Neukunden-Formular der „Abteilung für Einnahmenkontrolle“ zukommen zu lassen. 

1.4. Falls noch Forderungen im Sinne von unbeglichenen Rechnungen gegenüber dem Auftraggeber bestehen, so behält sich LYNKA das Recht vor, eine Bearbeitung neuer Bestellungen abzulehnen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind. 

1.5. Alle durch den Auftraggeber erworbenen Waren bleiben so lange Eigentum von LYNKA, bis alle Zahlungen erfolgt und die Waren vollständig bezahlt sind.

§ 2 ZAHLUNGEN UND VERSICHERUNGSPOLICE

2.1. In jedem Fall ist eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % des Nettowertes gesamter Bestellung erforderlich; erst dann erfolgt die Bearbeitung bzw. die Ausführung des Auftrags. 

Der noch ausstehende Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung (Rechnungsdatum maßgebend) im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu begleichen. 

2.2 Gemäß der Versicherungspolice der Firma Lynka, seitens einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft ausgestellt, werden alle ausstehenden Beträge mit dieser Versicherung umfasst. In dieser Situation kann der Kunde um die Vorlage der zur Bestimmung seiner Zahlungsfähigkeit benötigten Finanzberichte gebeten werden. Falls er die bestimmte Versicherungsgrenze nicht erreicht, hat die Firma Lynka das Recht, sich an den Kunden zu wenden, um zusätzliche Sicherungen (zum Beispiel in Form einer Bankgarantie oder Akkreditive) oder um die Steigerung der Anzahlung zu erhalten. 

2.3. Teilbestellungen: Falls die Lieferung der Waren in einzelnen Teillieferungen erfolgt, so hat der Auftraggeber die Transportkosten für jede dieser Teillieferungen zu tragen und erhält für jede gelieferte Warensendung eine Rechnung. 

2.4. Im Falle der Stornierung einer Bestellung trägt der Auftraggeber alle Kosten, die LYNKA bei der Bearbeitung bzw. Ausführung des Auftrags entstanden sind. 

2.5. Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Auftraggeber ist LYNKA berechtigt, Verzugszinsen für zu spät eingegangene Zahlungen zu berechnen und des Weiteren dem Auftraggeber Kosten für Mahnungen in Rechnung zu stellen. 

Im Falle von Streitigkeiten hat der Auftraggeber kein Recht, die fällige Zahlung oder Teile der Zahlung für die erworbenen Waren zurückzuhalten. Eine eventuelle Rechnungsänderung oder Streichung der Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus dem Streitpunkt bzw. dessen Lösung ergeben, treten erst nach einer gemeinsamen Übereinkunft beider Parteien in Kraft. 

2.6. LYNKA trägt die Verantwortung für die bearbeitete Bestellung bzw. den ausgeführten Auftrag nur bis zur Höhe dessen selbigen Wertes. 

2.7. LYNKA übernimmt keinerlei Haftung für Kosten, die aus verspäteten Lieferungen z.B. auf Grund von Warenvorratsproblemen resultieren. Dies beinhaltet Kosten für Arbeitskräfte, Neuverpackung, Sondertransporte u.ä.

§ 3 PRODUKTE / FERTIGUNG

3.1. Auf Grund eines speziellen Produktionsverfahrens ist LYNKA berechtigt, + / - 5 % der bestellten Warenmenge zu liefern. Der Auftraggeber hat die Waren anzunehmen und für die gelieferte Warenmenge zu bezahlen. Falls eine bestimmte, festgesetzte Anzahl von Waren benötigt wird, so hat der Auftraggeber selbst alle damit verbundenen Extrakosten zu tragen. LYNKA wird sich bemühen, alles dafür zu tun, damit die Warenlieferung nicht kleiner ausfällt als durch den Auftraggeber bestellt. Warenüberschüsse und Restmaterialien werden gemeinnützigen Einrichtungen zugeführt oder im ortsansässigen. 

LYNKA Fabrikverkauf veräußert. Auf Anfrage des Kunden kann LYNKA auch Waren zweiter Wahl zu gesondert vereinbarten Preisen liefern. 

3.2. Bei vom Kunden gelieferten Rohmaterialien übernimmt LYNKA keine Haftung für die Qualitätskontrolle der Waren. LYNKA kann auch einen Preisaufschlag für die Bearbeitung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Waren verlangen. Des Weiteren muss eine Ausschussrate in Höhe von 3 bis 5 % akzeptiert werden, wenn auf Bekleidungsartikel des Kunden gedruckt werden soll. LYNKA ist nicht für eventu-elle Fehldrucke innerhalb dieses Waren segments verantwortlich. 

3.3. LYNKA übernimmt keine Haftung für zeitweilige Lieferschwierigkeiten, die auf Zulieferanten zurückzuführen sind. 

3.4. LYNKA ist berechtigt, Waren in Teillieferungen zuzustellen. Jede Teillieferung wird von einer gesonderten Rechnung mit Mehrwertsteuerangabe begleitet. 

3.6. LYNKA ist berechtigt, Abänderungen hinsichtlich der Anzahl der bestellten Waren für bestimmte Größen von Bekleidungsartikeln vorzunehmen. Die Änderungen sollten nicht mehr als 10% der bestellten Warenmenge betragen. 

3.7. LYNKA übernimmt keine Haftung für Unterschiede zwischen den Farben der im Katalog präsentierten Waren und den Farben der gelieferten Waren. Dies betrifft auch eventuelle Abweichungen der Farbtöne innerhalb einer Lieferung bzw. eines Warensegments. 

3.8. Das Firmenlogo, der zu druckende Text oder die auszuführenden Stickereien und Verzierungen sowie gegebenenfalls das Grafikdesign solen LYNKA per E-Mail oder auf einer Diskette/CD zusammen mit dem Ausdruck und einer detaillierten Beschreibung der Größe und Farbe eines Musters zugesandt werden. Die Bearbeitung eines Designs, welches nicht den Gegebenheiten von LYNKA entspricht, hat einen Aufpreis zur Folge, der auf der Grundlage des jeweilig gängigen Stundenhonorars eines Grafikdesigners berechnet wird.

§ 4 VERPACKUNG

4.1. Jedes Kleidungsstück, das mit einem Aufdruck und einer Stickerei bzw. Verzierung versehen wurde, wird nach der Bearbeitung zunächst einzeln in einen Plastikbeutel und danach in Kartons verpackt. Dies bezieht sich auf Bestellungen für Drucke und Stickereien. Bekleidungsartikel ohne Aufdrucke oder Stick-ereien werden nicht einzeln in Plastikbeutel verpackt. Auf jedem Karton sind die Stückzahl und die Kleidergrößen der abgepackten Textilien vermerkt. Jede andere Verpackungsart hat einen Aufpreis zur Folge.

§ 5 LIEFERBEDINGUNGEN

5.1. Alle in der LYNKA - Preisliste angegebenen Preise verstehen sich ab Werk Krakau (ex works Kraków), LYNKA - Warenlager. Der Auftraggeber kann den Transport selbst vornehmen. Die Transportkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Im Falle von Verzögerungen, die außerhalb der Kontrolle von LYNKA liegen, ist der Auftraggeber unverzüglich über deren Auftreten zu benachrichtigen.

5.2. Bei der Entgegennahme der Warensendung von dem beauftragten  Transport-unternehmen ist der Auftraggeber verpflichtet im Falle von beschädigten Kartons oder Waren dies im Beisein des Kuriers im Frachtbrief schriftlich zu vermerken. Anderenfalls entfallen jegliche Ansprüche bei späteren Reklamationen.

§ 6 REKLAMATION

6.1. Nur Waren, bei denen eindeutig eine Beschädigung festgestellt wurde, oder Waren, die nicht mit der beim Kundendienst in LYNKA aufgegebenen Bestellung übereinstimmen, sind reklamationsfähig. Alle Mängel hinsichtlich der Qualität oder Quantität ein jeder Warensendung sind LYNKA schriftlich innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Warenabnahme durch den Auftraggeber, mitzuteilen. Der Auftraggeber hat alle Transportkosten, die sich aus der Rücksendung mangelhafter Waren ergeben, selbst zu tragen. Die Reklamation ist innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab ihrem Eingang bei LYNKA, zu bearbeiten und die Ansprüche zu regeln. 

6.2. Nach dem Weiterverkauf der Waren an einen dritten Käufer, gehen alle Haftungsansprüche für jegliche Mängel hinsichtlich der Qualität oder Quantität auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Überprüfung der Waren vor ihrer weiteren Veräußerung bzw. Übereignung. Die gleiche Verpflichtung besteht, wenn die Waren weiteren Verarbeitungsprozessen (wie Aufbringen von Drucken oder Stickereien) unterlagen, wenn der Auftraggeber von LYNKA Rohwaren bezieht. Eine Rücksendung bzw. Rücknahme von Waren, die in irgendeiner Weise weiterverarbeitet wurden, ist nicht möglich und wird nicht anerkannt. LYNKA darf diese Regel nicht widerrufen oder aufheben.

§ 7 RECHTE – COPYRIGHT

 7.1. Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis für die Nutzung der von LYNKA hergestellten Produkte für Werbezwecke, für die LYNKA – Website oder als Teil seiner Auslagen auf Messen und Ausstellungen. Die Produkte werden hierbei als Muster zur Verdeutlichung von LYNKAs Produktionsmöglichkeiten in Bezug auf die Qualität der Drucke und Stickereien genutzt. LYNKA ist berechtigt, Informationen hinsichtlich für den Auftraggeber ausgeführter Aufträge in seine Werbematerialien einzuschließen. 

7.2. Der Auftraggeber ist vollständig für die Urheberrechte (Copyright) verantwortlich und/oder das Recht auf Registrierung des Logos, was für eine Bearbeitung des Auftrags wesentlich ist.

§ 8 VERPFLICHTUNGEN

8.1 Dem Kunden und der Firma Lynka wird gegenseitig die Verantwortung für Wirkung der höheren Gewalt erlassen. Mit der Bezeichnung „höhere Gewalt” sind die Ereignisse und Unfälle gemeint, die man nicht voraussehen kann und die nach der Vertragsschließung passiert sind und ein Hindernis in Erfüllung der Vertragsbedingungen bilden. Es werden hier insbesondere Kriege und andere Militärmaßnahmen, Mobilisationsbefehle, Vermögenseinziehung oder Embargos, Proteste, Aufstände, Revolutio-nen, Militär oder Zivilputsche, Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Überschwemmung, Brände (von der entsprechenden Behörde vermittelt), Streiks, falls sie gemäß dem Recht über Streiks durch den Gewerkschaftsbundvorstand verhängt werden, gemeint.

§ 9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

9.1. Aufträge, die mit einem Handelsvertreter abgeschlossen werden, müssen vom LYNKA Hauptbüro bestätigt werden. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Auftrag internen LYNKA – Vorschriften widerspricht. 

9.2. Verantwortlicher für personenbezogene Daten des Auftraggebers ist Lynka Sp. z o.o. mit Sitz in Skawina, ul. Hałacińskiego 21, eingetragen in das Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS Nummer 0000139929, E-Mail: lynka@lynka.eu, Tel. Nr. +48 12 293 80 00 

9.3. Informationen über den Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers und die ihm zustehenden Rechte sind dem Link zu entnehmen: https://lynka.eu/en/privacy-policy/   

9.4. Alle Änderungen betreffs oben genannter Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen durch beide Parteien gebilligt werden, anderenfalls sind sie null und nichtig. 

9.5. Alle eventuell auftretenden Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen sollten auf freundschaftlich-gütlichem Wege gelöst werden. Falls keine Einigung erreicht wird, ist die Angelegenheit dem für den eingetragenen Firmensitz von LYNKA zuständigen Gericht zur Entscheidung zu übergeben. 

9.6. Für Streitfragen, die nicht durch vorstehende Geschäftsbedingungen geregelt sind, finden die Bestimmungen des Zivilrechts Anwendung. 

9.7. Mit einer Bestellung bei LYNKA akzeptiert das auftraggebende Unternehmen alle vorhergenannten Vereinbarungen.

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